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Achtung bei auslaufenden Verträgen!

Sperre bei verspäteter Meldung

Aus aktuellem Anlass erinnert die VDV an die strenge Meldefrist bei drohender Arbeitslosigkeit. So müssen sich Profis, deren Arbeitsverhältnisse am 30. Juni 2024 enden und die noch keinen Anschlussvertrag unterschrieben haben, laut den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB III) spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (also bis zum 31. März 2024) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Wenn Profis diese Meldefrist versäumen und dann nach dem 30. Juni 2024 arbeitslos sind, müssen sie mit einer einwöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.

VDV-Magazin

Die aktuelle Ausgabe von WIR PROFIS ist da!

Zusammen mit den ersten sonnigen Frühlingsvorboten erscheint in diesen Tagen die neue Ausgabe unseres Mitgliedermagazins "WIR PROFIS". Im Titelinterview spricht Preußen Münsters Sechser Luca Bazzoli über die Saisonziele des SCP und Bodybuilding-Tipps für Fußballprofis. Außerdem berichtet Weltmeisterin Simone Laudehr im Interview, wie ihr ein nahezu reibungsloser Übergang von der aktiven Zeit ins normale Berufsleben gelang. Des Weiteren kommen zu Wort: Ex-VDV-Proficamp-Coach Christian Wück über die Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball sowie die Experten von medicos.AufSchalke zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. 

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